EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit & Dienstleistungsfreiheit

25.02.2011

Studie: Arbeitnehmerfreizügigkeit - Ohne Mindestlohn droht Lohndumping

Wenn ab dem 1. Mai 2011 Arbeitnehmer aus den acht neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten, wird die Zahl der Migranten, die in Deutschland eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen werden, nicht signifikant steigen.

 

Stattdessen werden Entsendungen von Arbeitnehmern nach Deutschland im Rahmen einer Anstellung im Herkunftsland zunehmen, so schätzt der Arbeits- und Europarechtler Frank Lorenz in einer Expertise für die Friedrich-Ebert-Stiftung, die im September 2011 veröffentlicht wurde. Denn: Ab dem 1. Mai 2011 werden nicht nur Beschränkungen der so genannten Arbeitnehmerfreizügigkeit aufgehoben, sondern auch grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert. Anders als bisher können dann auch osteuropäische Zeitarbeitsfirmen ihre Mitarbeiter an deutsche Firmen verleihen.

Da für die entsandten Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen des Staates gelten, in dem ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, können sie völlig legal schlechter bezahlt werden als vergleichbare deutsche Beschäftigte. Löhne, Urlaubsansprüche und Arbeitzeiten liegen in den osteuropäischen Staaten oft unter dem deutschen Niveau. Ohne begleitende Schutzmaßnahmen könnte daher die Entsendung von Arbeitnehmern zu einem Lohndumping und schlechteren Arbeitsbedingungen führen, befürchtet Lorenz. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für die Bereiche, die keinen branchenspezifischen Mindestlohn haben, sei daher nötig.

Das Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erläutert die komplexen rechtlichen Zuwanderungsregelungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Darauf aufbauend entwickelt der Autor Vorschläge, wie faire und soziale Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können.

 
 

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