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EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit
& Dienstleistungsfreiheit
Wie viele Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas werden sich für einen dauerhaften Zuzug nach Deutschland entscheiden, wenn am 1. Mai 2011 die Zugangsbeschränkungen zum deutschen Arbeitsmarkt fallen? Und wie wird sich die mögliche Zuwanderung auf Arbeitsmärkte und wirtschaftliche Entwicklungen auswirken? Diesen Fragen widmen sich die Autoren Timo Baas und Herbert Brücker in einer ökonomischen Analyse im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Anders als die anderen EU-Länder entschieden sich Deutschland und Österreich im Zuge der EU-Osterweiterung, ihre Arbeitsmärkte für die Bürger der acht neuen Mitgliedstaaten erst nach Ablauf einer siebenjährigen Übergangsfrist vollständig zu öffnen. Auch für die Dienstleistungsfreiheit vereinbarte Deutschland in bestimmten Branchen (u.a. für das Bau- und Reinigungsgewerbe) Übergangsfristen, die auch die Entsendung von Arbeitnehmern betreffen.
Während die Zuwanderung von den neuen in die alten EU-Staaten mit der Osterweiterung insgesamt stark anstieg, haben die Zugangsbeschränkungen Deutschlands innerhalb der Europäischen Union laut Studie zu einer Umlenkung der Migration geführt. Steuerten vor der Erweiterung noch mehr als 60 Prozent der Migrantinnen und Migranten aus den alten EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Österreich an, so sei ihr Anteil nach der Erweiterung auf rund ein Fünftel gefallen. Im selben Zeitraum sei der Anteil derer, die nach Irland und Großbritannien zogen, auf mehr als 60 Prozent gestiegen. Beide Länder hatten ihre Arbeitsmärkte bereits zum Beitrittstermin der am 1. Mai 2004 vollständig geöffnet.
Befürchtungen über eine wachsende Arbeitslosigkeit infolge der Zuwanderung hätten sich hier aber nicht bewahrheitet. Die Zuwanderer aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten seien vorwiegend jung, erwerbstätig und gut ausgebildet. Dennoch würden sie sowohl in Großbritannien und Irland, aber auch in Deutschland häufig unter ihrem Qualifikationsniveau eingesetzt, da ihre Bildungsabschlüsse nicht anerkannt würden. Viele blieben nur vorübergehend im Zielland und wanderten nach einigen Monaten wieder zurück.
Für die EU insgesamt prognostizieren die Gutachter eine jährliche Zuwanderung aus den neuen in die alten Mitgliedsstaaten von 250.000 Personen, die sich schrittweise abschwächt. Sie schätzen, dass im Jahr 2020 3,9 Millionen Bürger der osteuropäischen Beitrittsländer in den alten EU-Staaten leben werden.
Für die künftige Zuwanderung nach Deutschland reichen die Schätzungen der Wissenschaftler von 51.000 bis 134.000 Personen pro Jahr – je nachdem, ob der derzeitig niedrige Anteil Deutschlands an der Zuwanderung bestehen bleibt oder ob sich das Verhältnis mit der Freizügigkeit wieder den alten Werten angleicht. Je nach Szenario würden dann im Jahr 2020 entweder 980.000 oder 1,54 Millionen Personen aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten in Deutschland leben.
Selbst in einem Szenario mit hohen Zuwanderungszahlen erwarten die Forscher nur moderate Arbeitsmarkteffekte. Ihren Berechnungen zufolge würde das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 1,16 Prozent steigen. Gleichzeitig würde das gesamtwirtschaftliche Lohnniveau um 0,4 Prozent fallen und die Arbeitslosenrate minimal um 0,2 Prozent ansteigen. Die größte Anpassungslast trügen dabei die Migrantinnen und Migranten selbst, da ihre Löhne niedriger seien als die der einheimischen Erwerbstätigen.
Die deutschen Beschäftigten könnten vielmehr insgesamt aufgrund steigender Kapitaleinkommen sogar mit steigenden Einkommen rechnen. Durch die Zuwanderung aus den acht neuen Mitgliedstaaten erwarten die Wissenschaftler Produktionszuwächse vor allem im verarbeitenden Gewerbe und einigen Dienstleistungssektoren wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe.
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