Der Antragstext
Von Arbeit leben können:
Deutschland braucht den Mindestlohn
Wir unterstützen die Bundesregierung in dem Vorhaben, Mindestlohnmodelle unvoreingenommen zu prüfen. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, diesen Prozess im Sinne des SPD-Wahlmanifests voranzutreiben und einen transparenten und verbindlichen Mindeststandard für die Entlohnung von Arbeit in Deutschland in Form eines Mindestlohngesetzes zu schaffen. Damit soll im Sinn des Koalitionsvertrags sicher gestellt werden, dass Löhne in Zukunft nicht mehr in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden können.
Ein solcher Mindeststandard muss unter Maßgabe von Transparenz und Durchsetzbarkeit, ebenso wie Rahmengesetzgebungen zur Arbeitszeit oder zum Kündigungsschutz, bundesweit und branchenübergreifend gelten. Der Mindestlohn soll als einheitlicher Wert auf Stundenlohnbasis festgelegt werden.
Der Mindestlohn muss bei der Einführung mindestens 7,50 Euro pro Stunde betragen, auch um bestehende Standards wie die Pfändungsgrenze oder die Höhe bestehender Mindestlöhne in wirtschaftlich vergleichbaren EU-Ländern nicht deutlich zu unterschreiten.
Seine Höhe ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Sie muss sich an der EU-Definition der Grenze zur Einkommensarmut, also 60% des durchschnittlichen Nettolohnes orientieren und sollte das Existenzminimum einer Alleinstehenden oder eines Alleinstehenden mit einem Kind absichern. Zur regelmäßigen Anpassung der Höhe soll ein Mindestlohnrat eingerichtet werden. Dieser
wird beim Bundesarbeitsminister angesiedelt und von diesem eingesetzt. Der Mindestlohnrat ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Regierung sowie der Wissenschaft zu besetzen. Die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler sind im Einvernehmen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern zu berufen.
Zur Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse und Tarifverträge an den gesetzlichen Mindestlohn können zur Einführung eines Mindestlohngesetzes bedarfsweise Übergangsfristen festgelegt werden.
Begründung:
Arbeitslosigkeit, der zunehmende Druck zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die schlechte Verhandlungsposition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Branchen mit kleinteiligen Strukturen führen zu einer Zunahme von Beschäftigungen, die unterhalb des Existenzminimums entlohnt werden. Mehr und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind somit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Unter diesen Voraussetzungen können Arbeitgeber Lohndumping auf Kosten der Allgemeinheit betreiben.
Dabei sind die Lohnsenkungen nicht einmal Folge eines globalen Wettbewerbs um den günstigsten Standort für die industrielle Produktion, sondern zumeist Folge eines Wettbewerbs um immer niedrigere Preise für Dienstleistungen, die nicht ins Ausland verlagert werden können, wie beispielsweise das Friseurhandwerk, die Wachschutzbranche oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Die Tarifbindung gewährt nicht mehr ausreichenden Schutz vor Armutslöhnen, wie Tariflöhne knapp über drei Euro zeigen. Zudem hat die Tarifbindung über die letzten Jahre dramatisch abgenommen, immer mehr Arbeitgeberverbände lassen bestehende Tarifverträgen ohne neue Tarifverhandlungen auslaufen. Allgemeinverbindlichkeitserklärung und das Arbeitnehmerentsendegsetz können daher nur eine Ergänzung zu gesetzlichen Mindestlöhnen sein. Die Gewerkschaften haben dies inzwischen anerkannt. Auch der DGB fordert seit seinem Bundeskongress im Mai 2006 die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Lohnsubventionen wie der Kombilohn sind keine Alternative. Solange damit ein Anreiz für Lohnsenkungen gegeben ist, führt jegliche breitenwirksame Förderung von Niedriglöhnen in eine fiskalische und ordnungspolitische Sackgasse. Es muss in Deutschland selbstverständlich sein, dass ein Arbeitgeber einen existenzsichernden Lohn zahlt.
Gegner eines Mindestlohns argumentieren, dass ein existenzsichernder Mindestlohn zur Arbeitsplatzvernichtung führe.
Behauptet wird, die Arbeitsplätze würden dann ins Ausland verlagert werden. Bei den Tätigkeiten, für die heute bereits Armutslöhne gezahlt werden, ist dies, wie bereits geschildert, bis auf wenige Ausnahmen kaum möglich.
Behauptet wird auch, die Lohnsteigerungen würden zu massiven Preissteigerungen führen, so dass Arbeitsplätze dann aufgrund mangelnder Nachfrage wegfallen. In der Regel machen die Lohnkosten der niedrigsten Einkommensgruppen jedoch nur einen Bruchteil des Endpreises aus. Selbst wenn die Nachfrage für bestimmte Dienstleitungen zurückgehen würde, so würden die höheren Einkommen der Niedriglohnempfänger weitgehend wieder ausgegeben und nicht angespart werden und somit, wenngleich an anderer Stelle, wiederum zu einer Erhöhung der Nachfrage führen.
Die Beispiele anderer Länder zeigen dass dies die Lohnsteigerungen überwiegend absorbiert wurden, also zu etwas geringeren Gewinnen führten. Unterm Strich ging die erst vor wenigen Jahren erfolgte Einführung von Mindestlöhnen in Großbritannien und Irland tatsächlich nicht mit weniger sondern mit mehr Arbeitsplätzen einher. Wir können in Deutschland von diesen positiven Erfahrungen profitieren. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn in einer vergleichbaren Höhe.