Hauptnavigation

Sie sind hier: Startseite > Mitmachen > Für Parteimitglieder > FDP  

Musterantrag für FDP-Mitglieder



Bild: Mindestlohnplakat an FDP-Parteizentrale (Fotomontage)

Musterantrag zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Download PDF-Dokument

Musterantrag zur Berabeitung:
Download DOC-Datei (für MS Word)
Download RTF-Datei (für andere Programme)




Ihre FDP-Gliederung unterstützt den Mindestlohn bereits?
Dann tragen Sie sich ein: Berichten Sie von der Debatte und dem Ergebnis und vernetzen Sie sich mit anderen Gliederungen.




Der Antragstext

Fairer Wettbewerb beim Lohn

Die FDP spricht sich für die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns als gesetzliche Rahmenbedingung für Lohnverhandlungen aus.

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, von einer nach Branchen oder Regionen differenzierten Regelung Abstand zu nehmen und statt dessen einen transparenten, bundesweit und für alle Branchen geltenden Mindeststandard für die Entlohnung von Erwerbsarbeit einzuführen.

Der gesetzliche Mindestlohn soll bei der Einführung so bemessen sein, dass bei Vollzeitbeschäftigung ein Nettoeinkommen von mindestens 925,- Euro erzielt wird.

Seine Höhe ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Zur regelmäßigen Anpassung der Höhe soll eine Mindestlohnkommission eingerichtet werden. Der Mindestlohnkommission ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Regierung zu besetzen. Die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler sollen im Einvernehmen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften berufen werden.

Zur Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse und Tarifverträge an den gesetzlichen Mindestlohn können bei der Einführung eines Mindestlohngesetzes Übergangsfristen festgelegt werden.

Die Kreis-FDP bringt den gefassten Beschluss als Antrag zum FDP-Landesparteitag ein.

Begründung:

Ein gesetzlicher Mindestlohn steht weder im Widerspruch zur FDP-Kernforderung einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik, noch zum liberalen Konzept eines Bürgergelds. Die FDP kann Mindestlöhne daher differenzierter betrachten als bisher und sollte sich aktiv in die Debatte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Niedriglohnsektor einbringen. Liberale lehnen unbürokratische, einfache und handhabbare Rahmenbedingungen für den Wettbewerb nicht ab, wenn sie eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren freier Märkte sind.

Eine solche Regelung ist tatsächlich notwendig. Der Arbeitsmarkt ist nur bedingt mit Gütermärkten vergleichbar, umso mehr sind ergänzende Maßnahmen und Korrekturen für dessen Funktionieren unter den gegenwärtigen Umständen erforderlich. Nicht zuletzt aus diesem Grund strebt die FDP ein Bürgergeld an und auch aus diesem Grund empfiehlt die OECD ihren Mitgliedern, die Einführung von Mindestlöhnen zu prüfen.

Ohne eine gesetzliche Absicherung des Lohngefüges nach unten bestünde bei der gegebenen Arbeitslosigkeit und den zunehmenden Öffnungsmöglichkeiten der Tarifbindung unter Umständen ein Anreiz, sich kurzfristig Wettbewerbsvorteile durch eine Senkung der Personalkosten zu verschaffen. Ein Wettbewerb bei Personalkosten birgt jedoch die Gefahr, den Fokus auf die Produktivitäts- und Innovationsvorteile des Standorts Deutschland und damit die wesentlichen Wettbewerbsvorteile der deutschen Wirtschaft zu verlieren. Die Binnenwirtschaft droht bei diesem Prozess zu stagnieren oder zu schrumpfen. Ziel muss jedoch Wachstum und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit sein. Anreizen zur Lohnsenkung sollte daher in geeigneter Weise vorgebeugt werden. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn stellt ein anderen Ländern erprobtes Instrument hierfür dar.

Auch für das liberale Konzept eines Bürgergeldes wäre die Festlegung eines Minimums insofern eine wichtige Voraussetzung. Ohne ein ausreichendes Lohnniveau bestünde trotz weit reichenden Hinzuverdienstmöglichkeiten weder ein Anreiz zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben noch zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit. Würde das Niveau der Entlohnung im Niedriglohnbereich weiter sinken, müsste das Bürgergeld entweder unter das Existenzminimum fallen oder die Leistungen müssten auf Kosten der Allgemeinheit laufend erhöht werden. Weitere leistungs- oder wachstumsfeindliche Steuererhöhungen wären dann die Folge. Um die Finanzierbarkeit des Bürgergeldkonzepts sicher zu stellen, müsste daher gleichzeitig das Niveau niedrig entlohnter Erwerbsarbeit abgesichert werden. Mit der Festlegung auf ein zu erzielendes Nettoeinkommen bleiben alle Möglichkeiten für eine Reform des Steuer- und Sozialversicherungssystsems im Sinne des liberalen Bürgergelds offen.

Die Bundesregierung diskutiert gegenwärtig branchen- oder sogar regionenspezifische Mindestlöhne. Eine solche Lösung wäre kaum kontrollierbar, würde diverse Ausweichmöglichkeiten bieten und erfahrungsgemäß zu einer Belastung der Unternehmen mit noch mehr Bürokratie und Kontrollen führen. Demgegenüber ist eine transparente, einfache bundeseinheitliche Lösung deutlich gerechter und durchführbarer. Als einzige staatsferne Partei kann die FDP nur für eine klare, durchführbare und unbürokratische Lösung plädieren.


nach oben   |   zurück   |   versenden   |   Druckversion

DRAN BLEIBEN!

Mit unserem Newsletter ...

Newsletter





Mindestlohn-Weblog

  • Möllenberg: Familienministerin muss sich für Mindestlohn aussprechen

    Die NGG meldet: 'Die von Familienministerin Kristina Schröder angekündigten Konsequenzen aus...

    mehr…

Gesicht zeigen