Migration

08.08.2011

Erste Ergebnisse zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

Seit dem 1. Mai 2011 gilt für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern dürfen in Deutschland arbeiten, auch wenn sie nicht bei deutschen Unternehmen beschäftigt sind.

Autos

© madochab / photocase.com

 

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte nun erste vorläufige Daten zu den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Demnach hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im April 2011 seien 226.000 Arbeitskräfte aus diesen Ländern in Deutschland registriert gewesen. Im April und Mai 2011 ist ihre Zahl um 33.000 auf 259.000 gestiegen. Der Anteil der Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten an allen Beschäftigten in Deutschland belief sich damit im Mai auf 0,8 Prozent.
Vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und in der Leiharbeit kommen die ausländischen Kräfte zum Einsatz. Allein im Baugewerbe und in der Leiharbeit existieren bisher Lohnuntergrenzen, die ein Abrutschen der Löhne durch die Konkurrenz mit osteuropäischen Beschäftigten verhindern. Die Land und Forstwirtschaft bemüht sich schon seit längerem um einen Mindestlohn in der Branche.
Gleichwohl blieb der erwartete Ansturm osteuropäischer Fachkräfte aus. Schließlich warten in anderen westeuropäischen Ländern wie beispielsweise Großbritannien oder Frankreich durch Mindestlöhne bessere Arbeitsbedingungen auf die Arbeitkräfte.

 
 

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Monitor, 25.03.2010

 
 
 

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