Gesetzlicher Mindestlohn vs. Branchenmindestlöhne

31.10.2011

ver.di und NGG begrüßen Mindestlohnpläne der CDU – ein gesetzlicher Mindestlohn ist weiter notwendig

Auf ihrem Bundesparteitag im November in Leipzig will die CDU über Bildung sprechen. Nun scheint es so, dass auch soziale Probleme in der Bundesrepublik ein Thema werden und so der Mindestlohn ein wichtiger Beratungspunkt werden wird. Denn es liegen Anträge zur Einführung eines Mindestlohnes vor. Ein Antrag mit dem Titel „Tarifautonomie stärken, soziale Verwerfungen im Niedriglohnsektor verhindern“ wird zur Annahme empfohlen. In der Empfehlung heißt es: „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.“ Diese Lohnuntergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden; ihre Höhe solle sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren- so der CDU Antrag.

 

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske hat das Vorhaben der Partei der Kanzlerin, die Einführung eines Mindestlohns zu prüfen, begrüßt. „Es ist richtig, dass die Bundeskanzlerin den allgemeinen Mindestlohn endlich zur Chefsache macht”, sagte Bsirske der Tageszeitung „Die Welt”. Selbstverständlich müssen die betroffenen Gewerkschaften in einer entsprechenden Kommission beteiligt sein, weil sie „eine Vielzahl prekärer Branchen” vertreten.
Gerade angesichts der aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach mehr als jeder fünfte Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit zu Niedriglöhnen arbeitet – darunter jede dritte Frau und fast die Hälfte aller Jugendlichen -, brauchen wir einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf dem Niveau unserer westeuropäischen Nachbarn, also von mindestens 8,50 Euro pro Stunde”, sagte Bsirske.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Franz-Josef Möllenberg sagte: „Die Bundeskanzlerin hat endlich die Zeichen der Zeit erkannt und treibt die Debatte um den Mindestlohn voran. Das ist längst überfällig. Dank gilt vor allem der CDA und Karl-Josef Laumann, dass er gesetzliche Lohnuntergrenzen in der Union immer wieder zum Thema gemacht hat.“ Gleichzeitig warnt der NGG-Chef vor zu großer Vorfreude.

Der Teufel steckt im Detail. Wir haben zum Beispiel den Arbeitgeberverband des Gastgewerbes DEHOGA frühzeitig zu Verhandlungen über Lohnuntergrenzen aufgefordert, dazu gab es keine Bereitschaft. Ein Beschluss des CDU-Parteitags ändert auch daran nichts."

Für die Gewerkschaften stellt sich die Frage, wie eine gemeinsame Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften etwas schaffen soll, was die beiden Tarifvertragsparteien vorher in Verhandlungen nicht geschafft haben. Oder aber dort, wo die Arbeitgeberseite sich Verhandlungen über Mindestlöhne verweigert hat. Auch ist die Frage nicht beantwortet, was mit Bereichen geschieht, in denen es keine Arbeitgeberverbände gibt, mit denen die Gewerkschaften verhandeln könnten. Die Lohnuntergrenze, so die Gewerkschaften, muss eine Untergrenze sein, die in allen Branchen gilt.
Auf keinen Fall darf eine solche Regelung eine Öffnungsklausel enthalten, die niedrigere Tarifabschlüsse ermöglicht.
Für abwegig halten die Gewerkschaften auch die Äußerungen, dass bei einem politisch festgelegten gesetzlichen Mindestlohn die jeweilige Höhe zu einem politischen Spielball würde.

Bereits im März 2006 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vorgeschlagen, zur Einführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes einen unabhängigen nationalen Mindestlohnrat (MIRA) einzurichten. Der MIRA sollte sich aus jeweils zwei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie vier Wissenschaftler/innen zusammensetzen und regelmäßig Vorschläge zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes erarbeiten. Insofern berät und unterstützt er die Bundesregierung bei der Festsetzung und bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes. Die Entscheidung über die MIRA-Vorschläge müsste dann die Bundesregierung treffen.
Entscheidend für einen Erfolg des Mindestlohns ist die Höhe. Er muss verbindlich sein und darf nicht durch Gefälligkeitstarifverträge „getunnelt“ werden.

Alles andere wäre eine reine Scheinlösung, weil der Mindestlohn damit ins Leere laufen würde. Es reicht nicht, die Höhe des Mindestlohns zurück in die Verantwortung allein von Arbeitgebern und Gewerkschaften zu geben, weil das das Problem fehlender Durchsetzungsfähigkeit und fehlender Handlungsfähigkeit der Tarifparteien gerade in problematischen Branchen nicht löst.

 
 

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