Gesetzlicher Mindestlohn vs. Branchenmindestlöhne

06.07.2011

Neues Vergabegesetz in Brandenburg: Acht Euro pro Stunde

Die Regierungskoalition in Brandenburg setzt sich für einen Mindestlohn von acht Euro pro Stunde bei der Ausführung öffentlicher Aufträge ein.

© Pluriversum/ photocase.com

 

Das neue Vergabegesetz, das die Fraktionen von SPD und Linke in Potsdam vorgestellt haben, geht damit über den ursprünglichen Entwurf hinaus, in dem zunächst eine Untergrenze von 7,50 Euro vorgesehen war.

Die Regierung begründete die Erhöhung des Betrages mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten im Land. In Zukunft soll eine Kommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebern und Wissenschaftlern über Anpassungen der Mindestlohnhöhe beraten. Gesenkt wurde hingegen die Wertgrenze, ab der das Gesetz greift: für Bauaufträge liegt sie nun bei 50.000 Euro, also um die Hälfte niedriger als zuvor. Das Gesetz soll nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Brandenburgischen Landtag, Kerstin Kaiser, äußerte sich zufrieden über die Einigung. Damit setze die Regierung einen der wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag von 2009 um und erfülle ihre Forderung, wonach gute Arbeit auch gut bezahlt werden müsse. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Holzschuher sagte, Brandenburg bekomme nun ein effektives Vergabegesetz.

Die Grünen im brandenburgischen Landtag hingegen bezeichneten das Gesetz als „Scheinriese“ und kritisierten die Wertgrenze als zu hoch. Die Absenkung von 100.000 auf 50.000 Euro sei lediglich Kosmetik, erklärte der Fraktionsvorsitzende Axel Vogel. Er verwies auf eine Expertenanhörung, bei der Bauverbände wie auch Gewerkschaften verlangt hätten, die neuen Vergaberegeln müssten bei Bauaufträgen bereits ab Ausschreibungswerten von deutlich unter 10.000 Euro gelten.

 
 

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