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Gesetzlicher Mindestlohn
vs. Branchenmindestlöhne
2008 kippte der Europäische Gerichtshof das Vergabegesetz in Niedersachsen. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an das Zahlen örtlicher Tariflöhne zu koppeln, verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU und die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer.
© zettberlin / photocase.com
Sechs Bundesländer, die im April 2008 Tariftreue- oder Vergabegesetze besaßen, setzten diese nach dem sogenannten „Rüffert“-Urteil direkt außer Kraft.
Wie die Tageszeitung taz berichtet, würden Lohnvorschriften bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wieder richtig boomen. Mittlerweile wendeten diese mehr Länder an als vor dem einschneidenden Urteil. Acht Bundesländer binden die Vergabe öffentlicher Aufträge an das Einhalten bestimmter Lohngrenzen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen will das neunte im Bunde sein.
Die Länder haben gelernt. Sie verankern ihre Lohnvorschriften heute rechtlich anders, um nicht erneut in den Konflikt mit EU-Normen zu kommen. So verweisen die Vergaberichtlinien beispielsweise auf das Einhalten von Mindestlöhnen. „Das ist für mich eines der seltenen positiven Beispiele, in denen die Länder eine Dynamik zur sozialen Regulierung anstoßen“, erklärt Thorsten Schulten, Experte für europäische Tarifpolitik am sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung.
Auch Nordrhein-Westfalen will öffentliche Aufträge ab einem Volumen von 20.000 Euro an eine Lohnuntergrenze von 8,62 Euro pro Stunde koppeln, die wenigstens allen beteiligten Beschäftigten gezahlt werden muss.
Bisher schreiben nur Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz einen vergabespezifischen Mindestlohn vor. Er liegt zwischen 7,50 Euro pro Stunde in Berlin und 8,50 Euro pro Stunde in Bremen und Rheinland-Pfalz.
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen verlangen zumindest in den Branchen, in denen auf Bundesebene ein Mindestlohn festgelegt wurde, dass dieser auch gezahlt wird.
Für den Verkehrssektor haben die meisten Länder ebenfalls Mindeststandards festgelegt. „Das ist möglich, weil der Verkehrssektor europaweit eine Sonderstellung hat“, erklärt der Tarifexperte Schulten gegenüber der taz.
Neben NRW planen auch Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ein Vergabegesetz, dass Beschäftigte vor Dumpinglöhnen schützen soll.
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