Gesetzlicher Mindestlohn vs. Branchenmindestlöhne

29.03.2011

Flickenteppich statt flächendeckend: Mindestlöhne in Deutschland

Armut trotz Vollzeitarbeit – das ist für immer mehr Menschen in Deutschland bittere Realität. Sechseinhalb Millionen Menschen arbeiten heute in Deutschland zu einem Niedriglohn. Sie verdienen weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns. Noch zu Beginn des Jahrtausends galt die Ausweitung des Niedriglohnsektors der rot-grünen Bundesregierung als geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

© cw-design/ photocase.de

 

Heute rücken immer öfter die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen niedriger Einkommen und prekärer Jobs in den Blick.

In den meisten europäischen Ländern gibt es ihn bereits, den flächendeckenden Mindestlohn. In Deutschland setzen sich die DGB-Gewerkschaften seit 2006 für seine Einführung ein, um hierzulande die Ausbreitung von Armut trotz Arbeit zu stoppen. Ihre Forderung gewinnt immer mehr Unterstützung. Doch durchgesetzt ist sie noch keineswegs.

Die Bundesregierung setzt weiter auf Branchenmindestlöhne. Doch sie können große Teile des Niedriglohnsektors nicht erfassen. Mit allein branchenspezifischen Regelungen schafft die Regierung einen Flickenteppich unterschiedlicher Mindestlöhne, die schwer zu kontrollieren sind.

Die Tarifbindung sinkt, Armutslöhne breiten sich aus

Mindestarbeitseinkommen werden in Deutschland heute überwiegend durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. Unternehmen in Tarifverträgen festgelegt. Doch die Tarifbindung ist in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen. In keinem anderen Land ohne Mindestlohn sind die Lücken im Tarifsystem so groß wie in Deutschland: Für ein Drittel der Beschäftigten in Westdeutschland und für fast die Hälfte in Ostdeutschland gelten keine Tarifverträge mehr. In Deutschland haben das die Arbeitgeber durch ihre Verbandsflucht bewirkt.

Und selbst dort, wo es sie gibt, schützen Tarifverträge nicht immer vor Niedriglöhnen: In einigen Branchen wie dem Wach- und Sicherheitsgewerbe, Hotels und Gaststätten oder dem Friseurhandwerk liegen die Tariflöhne für bestimmte Gruppen unterhalb der gewerkschaftlichen Mindestlohnforderung von 8,50 Euro pro Stunde.

Branchenmindestlöhne: Lückenhaft und schwer zu kontrollieren

Mindestlöhne, an die sich auch alle nicht-tarifgebundenen Arbeitgeber einer Branche halten müssen, können hierzulande auf unterschiedlichen Wegen festgelegt werden.

Das Bundesarbeitsministerium kann einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Ist das geschehen, so müssen auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber der Branche ihren Mitarbeitern Tariflöhne zahlen. Voraussetzung ist, dass der Tarifvertrag mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer einer Branche erfasst. Doch das Instrument wird kaum noch genutzt. Allgemeinverbindliche Vergütungstarifverträge gibt es heute nur noch in einzelnen regionalen Tarifbereichen des Friseur-, Wach- und Hotelgewerbes.

 

Eine andere Möglichkeit, Branchenmindestlöhne einzuführen, bietet das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Angesichts der bevorstehenden Freizügigkeit für die Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten novellierte die Bundesregierung im Jahr 2009 das ursprünglich für die Baubranche geschaffene Gesetz und nahm weitere Branchen in seinen Geltungsbereich auf. Werden Tarifverträge nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt, dann müssen auch ausländische Firmen ihre in Deutschland tätigen Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Insgesamt neun Branchen sind so inzwischen vor Lohndumping geschützt, zwei weitere sollen folgen. Doch bietet das Gesetz nur jenen Branchen Schutz, die ohnehin schon eine hohe Tarifbindung haben. In Bereichen, in denen weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer Tariflöhne erhalten, bleibt das Gesetz wirkungslos.

Formal besteht mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz für die Branchen mit geringer oder keiner Tarifbindung die Möglichkeit, Mindestlöhne einzuführen. Doch das mehrstufige Verfahren ist zeitaufwendig und die bürokratischen Hürden sind hoch gesteckt. Die Gewerkschaften schrecken bislang zumeist davor zurück, Anträge auf Branchenmindestlöhne zu stellen, denn das erforderliche Zahlenmaterial für den Antrag ist schwer zu bekommen.

Und auch die Regierung blieb bis dato weitgehend inaktiv: Der durch den ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) im September 2009 eingesetzte Hauptausschuss für Mindestlöhne hatte sich nach einem Jahr noch kein einziges Mal getroffen. Der Ausschuss aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern soll nach dem Gesetz zunächst klären, ob in einer Branche mit geringer Tarifbindung soziale Verwerfungen vorliegen und ob man dort einen Mindestlohn braucht. Erst dann entscheidet ein Fachausschuss über die Höhe des Mindestlohns.

Werden jedoch Mindestlohnverfahren für die in Frage kommenden Niedriglohnbranchen nicht systematisch eingeleitet, so sind Regelungslücken vorprogrammiert. De facto sind also viele Wirtschaftszweige mit Branchenmindestlöhnen nicht zu regeln. Ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn könnte diese Lücken schließen. In Branchen, in denen das Zustandekommen von Mindestlöhnen an politischen oder bürokratischen Hürden scheitert, würde er schnell und unbürokratisch eine unterste Haltelinie einziehen und die Beschäftigten vor Armutslöhnen und Ausbeutung schützen. Anders als immer neue branchenspezifische Regelungen wäre eine einheitliche Lohnuntergrenze zudem leicht zu kontrollieren.

Gefährdet der Mindestlohn Arbeitsplätze?

Arbeitgeberverbände, unternehmernahe Ökonomen und Politiker von FDP und CDU behaupten gerne, ein Mindestlohn gefährde Arbeitsplätze. Seit Jahren sträuben sie sich mit dieser Behauptung gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Mit Unterstützung namhafter Wirtschaftsinstitute argumentieren sie, dass durch den Staat festgesetzte Löhne nicht der wirtschaftlichen Produktivität der Beschäftigten entsprächen und folglich zu Entlassungen oder zur Verlagerung der Produktion ins Ausland führen müssten.

In der internationalen Forschung sind ihre Thesen längst widerlegt. Zahlreiche empirische Studien über die Folgen von Mindestlöhnen in Großbritannien und den USA zeigen: Mindestlöhne haben keinen negativen Beschäftigungseffekt. Unter Ökonomen ist diese Sicht inzwischen Mehrheitsmeinung – nur in Deutschland nicht.

Ein Mindestlohn könnte sogar leicht positive Auswirkungen auf die Beschäftigung haben: Indem er den privaten Konsum stärkt, könnte ein gesetzlicher Mindestlohn die Wirtschaft ankurbeln und zu Investitionen in neue Arbeitsplätze führen. Studien, die solche Nachfrageeffekte von Lohnerhöhungen berücksichtigen, belegen dies.

Der gesetzliche Mindestlohn hat immer mehr Befürworter

Während in der Bundesregierung über jeden neuen Branchenmindestlohn gestritten wird, hat sich die Bevölkerung in dieser Frage längst entschieden. Fast 70 Prozent der Bundesbürger sprachen sich laut AWO-Sozialbarometer im Juli 2010 für eine branchenübergreifende, gesetzliche Lohnuntergrenze aus.

Und auch in politischen Parteien wächst die Zustimmung. Zwischen Dezember 2010 und Februar 2011 brachten Linkspartei, SPD und Grüne jeweils eigene Gesetzesentwürfe für einen Mindestlohn in den Bundestag ein. Und im Dezember 2010 beantragten die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen, im Bundesrat über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu entschließen. „Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können“, heißt es im Antrag der Länder. Nach ihrer Vorstellung soll die Höhe eines Mindestlohns ähnlich wie in Großbritannien von einer unabhängigen Kommission, die sich zu je einem Drittel aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Wissenschaft zusammensetzt, vorgeschlagen und durch das Bundesarbeitsministerium festgesetzt werden.

Selbst der 68. Deutsche Juristentag sprach sich im September 2010 für die Einführung eines branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohns aus. Die wachsende Zahl der Befürworter zeigt: Die Zeit für den gesetzlichen Mindestlohn ist reif.

 
 

Mediathek

 
   1 2 3 ... 7 
Lohndumping durch Werkverträge in der Fleischindustrie
2:29
 
 
 
 
 
14.10.2011
Views: 1.406

Lohndumping durch Werkverträge in der Fleischindustrie

Europäische Fleischkonzerne zieht es nach Deutschland. Der Grund: Nirgendwo gibt es so gute Bedingungen für Lohndumper. Doch es geht auch fair. Streik TV hat ein mittelständisches Unternehmen besucht, in dem unternehmerische Verantwortung noch zählt.


Leben ohne Mindestlohn: Berufsportrait Friseur
5:28
 
 
 
 
 
25.05.2011
Views: 1.424

Leben ohne Mindestlohn: Berufsportrait Friseur

Gutes Geld für gute Arbeit – das gilt in Deutschland für viele nicht. Jeder fünfte Deutsche muss trotz Arbeit Hilfe von Staat beantragen. Laut Studien ist die Zahl der Niedriglohnempfänger in den letzten 10 Jahren rapide um 2,3 Millionen gewachsen. Ein ...


Leben ohne Mindestlohn
5:26
 
 
 
 
 
29.04.2011
Views: 1.844

Leben ohne Mindestlohn

6 Euro 50 als Verkäufer/in. 4 Euro als Friseur. 5,50 als Bäcker. Niedriglohn - das bedeutet ein Einkommen, das niedriger ist als 2/3 des mittleren Lohns. Seit Mitte der 90er Jahre wächst der Niedriglohnsektor in Deutschland kontinuierlich.  und so auch die ...


   1 2 3 ... 7 

 

Bemerkenswert

Dumpinglöhne

Armut im Aufschwung - Der Boom der Billiglöhne

Die Wirtschaft boomt, die Arbeitslosigkeit sinkt. Doch das Jobwunder made in Germany hat eine Kehrseite: Die neuen Arbeitsplätze sind oft unsicher, befristet und schlecht bezahlt. Leiharbeit und Minijobs breiten sich aus, die Lohnentwicklung zeigt nach unten. „Armut im Aufschwung - Der Boom der Billiglöhne“ - darüber diskutiert Thomas Leif in der SWR-Sendung 2+Leif mit Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Oskar Lafontaine, Fraktionschef der LINKEN im Saarland. SWR, 02.05.2011

 

Kinderarmut

Armut und Reichtum in Deutschland

Bei der Geburt sind alle Menschen gleich? Von wegen. Ob ein Mensch arm oder reich geboren ist, entscheidet von Anfang an über seine Entwicklungschancen. Die WDR Sendung Quarks & Co. ist den wichtigsten Fragen zum Thema nachgegangen: Wann ist ein Mensch arm, und wie ist der Reichtum in der Gesellschaft verteilt? Welche Chancen haben arme und reiche Kinder in Deutschland auf Karriere, Glück und Gesundheit?
Quarks & Co „Bist du reich genug?“, Sendung vom 12.4.2011


 

Prekäre Beschäftigung

Video: Generation befristet

Jung, ausgebildet - prekär beschäftigt. Die Wirtschaft nimmt nach der Krise wieder Fahrt auf, die Arbeitslosigkeit sinkt. Doch so richtig profitieren die jungen Arbeitnehmer noch nicht vom Aufschwung. Leiharbeit und befristete Jobs: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse prägen ihre noch kurzen Erwerbsbiografien. ZDF.reporter, Sendung vom 11.11. 2010


 

Altersarmut

Bedrohliche Altersarmut - Riesterrente auf dem Prüfstand

Die gesetzliche Rente für die heute 30- bis 40-jährigen wird mager ausfallen und in Ostdeutschland sogar bedrohlich klein. Der Grund ist lange bekannt: immer weniger Menschen haben lebenslang eine Vollzeitstelle zu einem Tariflohn. „Normal“ werden Phasen ohne Arbeit, oder Teilzeitjobs oder Niedriglöhne, usw. Altersarmut verhindern, aber wie? Markus Schmidt und Kim Otto über - Umschichtung."
Monitor, 25.03.2010

 
 
 

Servicenavigation