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„Ich arbeite in einer Cafeteria an einem Gymnasium. Von 8 bis 14 Uhr. Ich bekomme aber nur drei Stunden bezahlt und diese mit 4,10 Euro brutto. Da mein Mann noch arbeitet, können wir momentan noch ohne Hartz IV leben. Aber viele meiner Kolleginnen können das nicht.“
© Matthias Jungwirth/ photocase.de
„Als Verkäuferin in einer Fleischerei muss ich meistens 10 Stunden täglich arbeiten (Brutto-Stundenlohn: 5,75 Euro). Ich lebe zur Miete mit meinem Kind. Ohne das monatliche Kindergeld und den Unterhalt meines Kindes wäre ein Überleben nicht möglich – ganz zu schweigen davon, sich auch mal was leisten zu können. Urlaub war seit 20 Jahren nicht drin. Ich bin für einen Mindestlohn, um das Leben wieder lebenswert zu machen.“
Niedrige Löhne sind in Deutschland auf dem Vormarsch, das ist hinlänglich bekannt. In Vergessenheit gerät indes oft: Niedriglohn ist weiblich. Nicht nur, dass Frauen in Deutschland im Schnitt immer noch fast ein Viertel weniger verdienen als Männer. Sie tragen auch ein doppelt so hohes Risiko niedrig entlohnt zu werden. Das Resultat: Fast jede dritte erwerbstätige Frau in Deutschland arbeitet für einen Niedriglohn. Mehr als zwei Drittel aller 6,55 Millionen Niedriglöhner sind Frauen.
Und selbst im Niedriglohnsektor sind die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern noch deutlich spürbar. Laut Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ) arbeiten Frauen sehr viel häufiger als Männer zu Niedrigststundenlöhnen von unter fünf oder sechs Euro.
Ein Grund hierfür ist, dass Frauen oft in Teilzeit oder in Minijobs arbeiten. Zwar gehen heute vor allem in West-Deutschland mehr Frauen arbeiten als früher. Mit einer 66-prozentigen Frauenerwerbsquote liegt Deutschland im europäischen Vergleich heute sogar im oberen Drittel. Doch basiert dieser Anstieg im Wesentlichen auf einer steigenden Zahl „kleiner Jobs“ mit geringen Arbeitszeiten - und oft schlechter Bezahlung. In bestimmten Lebensphasen ist ein Teilzeitjob von vielen Frauen durchaus gewünscht, denn Familien- und Berufswünsche lassen sich so leichter vereinbaren. Nicht wenigen Frauen gelingt so der Wiedereinstieg ins Berufsleben. Problematisch ist jedoch, dass immer mehr „kleine“ Teilzeitjobs entstehen, die nicht existenzsichernd sind, erläutert Ute Klammer, Professorin an der Universität Duisburg-Essen.
Besonders die vom Staat geförderten Minijobs sind für Frauen mit erheblichen Nachteilen verbunden, so Klammer. Sie erscheinen günstig, solange es einen Partner gibt, der das Haupteinkommen verdient. An eine eigenständige Existenzsicherung oder gar an den Aufbau einer ausreichenden Altersicherung ist mit einem Minijob jedoch nicht zu denken. Wird der Partner arbeitslos oder kommt es zur Scheidung, droht den verheirateten Minijobberinnen die Armut. Denn anders als oft angenommen, ist eine geringfügige Beschäftigung kein Sprungbrett in eine reguläre Arbeit. Im Gegenteil: Laut Ute Klammer gehen durch lange Phasen geringfügiger Beschäftigung bereits erworbene Qualifikationen sogar wieder verloren.
Dazu kommt: Minijobs produzieren langfristig hohe gesellschaftliche Kosten. Für das Aufstocken von Armutslöhnen durch Hartz IV und für eine ausreichende Alterssicherung muss am Ende der Staat einspringen. Gleichstellungsexperten plädieren daher für die Abschaffung der Minijobs.
Für die Gleichstellung von Frauen sind Minijobs ein Desaster, denn sie drängen Frauen in die Rolle der Zuverdienerin. Dabei geht das klassische Modell des männlichen Familienernährers schon längst an der Realität zahlreicher Familien vorbei. Immer mehr Frauen sind heutzutage Hauptverdienerinnen, das zeigt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. In einem Drittel der Haushalte, in denen eine Frau lebt, ernährt diese die Familie, viele von ihnen sind Alleinerziehende. Gerade in diesen Haushalten sind Frauen und ihre Kinder von Armut bedroht und auf existenzsichernde Löhne dringend angewiesen.
Doch auch jenseits von Teilzeit- und Minijobs reichen die Löhne von Frauen oft nicht zum Leben. Vollzeit erwerbstätige Frauen sind deutlich häufiger von niedrigen Löhnen betroffen als Männer. Jede dritte der 7,3 Millionen weiblichen Vollzeitkräfte muss sich mit einem Niedriglohn begnügen. Bei den Männern ist es lediglich jeder achte.
Der Grund: Frauen arbeiten häufig in Branchen, die von Tarifverträgen nicht oder nur kaum erreicht werden, wie etwa das Gastgewerbe. In den von Frauen dominierten Dienstleistungsbranchen blieb die Lohnentwicklung daher hinter der allgemeinen Entwicklung der Einkommen zurück, heißt es im Gutachten zum ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
Gleichstellungsexpertinnen halten daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für besonders wichtig. Denn gerade Frauen würden von ihm profitieren. Sicher, ein Mindestlohn allein ist kein Allheilmittel gegen die vielfältigen Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Doch vor allem in den unteren Einkommensschichten könnte eine gesetzliche Lohnuntergrenze für eine Reduzierung der Einkommensungleichheit und mehr Gleichberechtigung sorgen.
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Monitor, 25.03.2010