EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit & Dienstleistungsfreiheit

24.03.2011

Mai 2011: Führt Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Lohndumping?

Ab Mai 2011 tritt in Deutschland die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft. Dann dürfen Beschäftigte aus acht osteuropäischen Ländern in Deutschland Arbeit suchen. In einigen Branchen könnten Unternehmen dann noch leichter Löhne drücken. Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann die Politik für faire Bedingungen sorgen - für Zuwanderer wie Einheimische.

© ts-grafik.de/ photocase.de

 

Seit im Mai 2004 der Beitritt acht osteuropäischer Staaten in die Europäische Union besiegelt ist, können Waren, Kapital und teilweise Dienstleistungen zwischen den alten und den neuen EU-Staaten frei fließen. Arbeitnehmer hingegen können bisher die innereuropäischen Grenzen nicht überall frei passieren. Aus Sorge vor verschärfter Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt entschieden sich Deutschland und einige andere EU-Staaten, mit der Öffnung ihrer Arbeitsmärkte noch zu warten. Für maximal sieben Jahre gewährte ihnen die EU Übergangsfristen. Diese Fristen laufen nun ab.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, Ungarn, Slowenien und Estland können ab Mai 2011 ohne jede Einschränkung eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Spätestens zum Jahresbeginn 2014 erhalten auch die Bürger Bulgariens und Rumäniens freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Ungewisse Zuwanderungsprognosen

Dieses Szenario weckt hierzulande Ängste. Befürchtet wird, dass mehr Zuwanderung zu verschärfter Lohnkonkurrenz und Jobverlusten führen könnte. Doch noch ist völlig ungewiss, wie viele Menschen aus Mittel- und Osteuropa sich tatsächlich für einen Wohnortwechsel und eine dauerhafte Arbeitsaufnahme in Deutschland entscheiden werden.

Zwar ist mit der Osterweiterung die Zuwanderung aus den neuen in die alten Mitgliedstaaten deutlich gestiegen. Zwischen 2004 und 2009 wanderten jährlich 250.000 Staatsbürger aus den acht neuen EU-Ländern nach Westeuropa. Doch haben die deutschen Übergangsfristen die innereuropäische Wanderungsbewegung in den vergangenen sieben Jahren umgelenkt. Die meisten Migranten Osteuropas wandern heute nicht mehr nach Deutschland und Österreich – ehemals Hauptzielländer der innereuropäischen Migration - sondern nach Irland und Großbritannien. Beide Länder hatten ihre Arbeitsmärkte bereits zur EU-Osterweiterung im Mai 2004 vollständig geöffnet. Ob sich dieses Verhältnis nun wieder umkehren wird, darüber sind sich auch Experten uneinig.

Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) rechnet mit einem neuen Migrationsschub, denn noch immer besteht ein beachtliches Lohngefälle in der EU. Zwischen 2,90 Euro (Bulgarien) und 14 Euro (Slowenien) kostet in Osteuropa durchschnittlich eine Arbeitsstunde. In Deutschland sind es 30,90 Euro.

Ein starker Zuwanderungsanreiz – das schätzen auch die Wissenschaftler Timo Baas und Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Auch die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland könnte zusätzlich Migranten anlocken. Zugleich rechnen die Forscher mit einer massenhaften Abwanderung aus den krisengeschüttelten Wirtschaften Großbritanniens und Irlands.

Doch sind es nicht nur wirtschaftliche Gründe, die Menschen zu einer Zuwanderungsentscheidung bewegen. Die in den letzten Jahren in England und Irland entstandenen Netzwerke der Migranten könnten ebenso wie sprachliche Hindernisse gegenläufig wirken. Auf Grundlage dieser verschiedenen Faktoren berechneten die beiden Wissenschaftler Baas und Brücker im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung drei mögliche Zuwanderungsszenarien. Das Ergebnis: Zwischen 51.000 bis 134.000 Personen könnten sich jährlich für einen Umzug nach Deutschland entscheiden.

 

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Verschärfte Konkurrenz für Geringqualifizierte und Migranten

Doch welche Effekte sind durch eine vermehrte Zuwanderung im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erwarten? Verschiedene Studien schätzen, dass selbst deutlich höhere Zuwanderungszahlen sich hierzulande nur geringfügig auf Löhne und Arbeitslosigkeit auswirken werden.

Allerdings ist diese Einschätzung umstritten. In einzelnen Branchen wie Bau, Hotel, Pflege und Gebäudereinigung dürfte sich die Situation anders darstellen, warnt etwa WSI-Forscher Thorsten Schulten. Zuwanderer müssten auf dem Arbeitsmarkt meist mit gering qualifizierten Einheimischen oder länger im Land lebenden Einwanderern konkurrieren, selbst wenn sie über ein höheres Qualifikationsniveau verfügen. Denn in Deutschland werden ausländische Bildungsabschlüsse oft nicht anerkannt. Schulten rechnet damit, dass Unternehmen die Bereitschaft der Zuwanderer ausnutzen werden, für wenig Geld und zu schlechten Bedingungen zu arbeiten.

Entsendungen: Ohne Mindestlohn droht Import von Dumpinglöhnen

Der Arbeits- und Europarechtler Frank Lorenz indes rechnet ohnehin nur mit einem begrenzten Anstieg der Migration, wenn ab Mai die Freizügigkeitsbeschränkungen für Arbeitnehmer aus Osteuropa fallen. Sprachliche, kulturelle und qualifikatorische Hindernisse stünden einer Immigration im Weg, ebenso wie mangelnde politische Teilhabechancen, schätzt er in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Stattdessen erwartet Lorenz, dass Unternehmen mit Sitz in einem osteuropäischen Land ihre Beschäftigten ab Mai öfter als bisher zur Arbeit nach Deutschland schicken könnten.

Der Hintergrund: Auch grenzüberschreitende Dienstleistungen sind ab Mai leichter möglich. Arbeitnehmer aus jenen acht osteuropäischen Mitgliedsstaaten, die nun Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, können dann von ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland nach Deutschland entsandt werden, etwa um dort einen Auftrag zu erledigen oder um in einem anderen Konzernteil des Unternehmens zu arbeiten, mit dem der Arbeitsvertrag besteht. Auch Leiharbeitsfirmen mit Sitz in Osteuropa können ihre Mitarbeiter in Zukunft an Unternehmen in Deutschland verleihen.

Genau dieses Szenario fürchten Gewerkschaften. Aber auch die Arbeitgeber sorgen sich um ihre Konkurrenzfähigkeit. Denn die neue Freiheit bedeutet auch, dass Unternehmen mit Sitz in Osteuropa die hierzulande geltenden tariflichen Standards leichter umgehen können. Für entsandte Arbeitnehmer gelten grundsätzlich die Löhne und Sozialstandards des Herkunftslandes, es sei denn, nationale Regelungen verhindern dies.

Da die Löhne in den osteuropäischen Staaten deutlich unter denen Deutschlands liegen, können zukünftig von osteuropäischen Firmen nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer völlig legal schlechter bezahlt werden als ihre deutschen Kollegen. Für viele osteuropäische Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet das weniger Schutzrechte als bisher, da bestehende Werkvertragsabkommen wegfallen.

In den meisten europäischen Ländern verhindert ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn das grenzenlose Unterbieten der Löhne. Die Bundesregierung hingegen entschied sich für die Einführung von Branchenmindestlöhnen in wenigen Berufszweigen. Die von den Tarifvertragsparteien einer Branche ausgehandelten Mindestlöhne können in Deutschland über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ist dies geschehen, so gelten sie für einheimische wie entsandte Beschäftigte gleichermaßen. Das Baugewerbe, das Gebäudereinigerhandwerk sowie einige weitere Branchen sind auf diese Weise inzwischen durch Lohnuntergrenzen geschützt. Zuletzt einigten sich Union, FDP und SPD im Februar 2011 im Rahmen der Hartz-IV-Reform auf Mindestlöhne für die Leiharbeit, die Weiterbildungsbranche und das Bewachungsgewerbe.

Ein Mindestlohn verhindert Lohndumping

Doch immer noch gibt es Bereiche, in denen solche Regelungen nicht greifen. Werden diese Branchen nicht durch gesetzliche Regelungen geschützt, drohen hier Lohn- und Sozialdumping.

Eine solche ruinöse Lohnkonkurrenz gilt es zu verhindern, denn die Verlierer sind letztlich die Arbeitnehmer – gleich welcher Herkunft. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn würde die Beschäftigten jener Branchen schützen, in denen bisher keine verbindlichen Lohnuntergrenzen existieren. Die Gewerkschaften fordern deshalb: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn könnte diese Forderung auch in Deutschland durchgesetzt werden.

 
 

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