Das Arbeitnehmerentsendegesetz regelt in Deutschland die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen hierzu in einem allgemein verbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein.
Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen hierzu in einem allgemein verbindlichen oder durch Rechtsverordnung dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein.
