Die geplante Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt soll die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt vereinfachen und erleichtern.
Die Richtlinie wird auch kurz "Europäische Dienstleistungsrichtlinie" oder "Bolkestein-Richtlinie" genannt (nach ihrem Initiator, dem ehemaligen EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Frits Bolkestein).
Der viel diskutierte Vorschlag sieht vor, die zwischenstaatlichen Hemmnisse für Dienstleistungsunternehmen abzubauen und die Arbeit für niedergelassene Dienstleister (u.a. durch Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, elektronische Verfahrensabwicklung etc.) zu erleichtern.
Ein ursprünglich vorgesehener Hauptbestandteil des Richtlinienvorschlags, der gestrichen wurde, war das so genannte Herkunftslandprinzip: Nach dem Vorschlag der Kommission sollte ein Dienstleistungserbringer grundsätzlich nur noch den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem er niedergelassen ist (Art. 16 RL-Entwurf).
Die Richtlinie wird auch kurz "Europäische Dienstleistungsrichtlinie" oder "Bolkestein-Richtlinie" genannt (nach ihrem Initiator, dem ehemaligen EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Frits Bolkestein).
Der viel diskutierte Vorschlag sieht vor, die zwischenstaatlichen Hemmnisse für Dienstleistungsunternehmen abzubauen und die Arbeit für niedergelassene Dienstleister (u.a. durch Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, elektronische Verfahrensabwicklung etc.) zu erleichtern.
Ein ursprünglich vorgesehener Hauptbestandteil des Richtlinienvorschlags, der gestrichen wurde, war das so genannte Herkunftslandprinzip: Nach dem Vorschlag der Kommission sollte ein Dienstleistungserbringer grundsätzlich nur noch den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem er niedergelassen ist (Art. 16 RL-Entwurf).
