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Armutsgrenze

In Wohlstandsgesellschaften wie Deutschland wird Armut auf Verhältnisse des Einzelnen bezogen und auf sein Umfeld definiert.

Daher spricht man von relativer Armut. Relative Armut bezeichnet eine materielle und immaterielle Unterversorgung von Menschen in bestimmten sozialen Schichten im Verhältnis zum Wohlstand der Gesellschaft, in der sie leben.

Relative Armutsgrenzen beziehen sich auf verschiedene statistische Zahlenwerte für eine Gesellschaft (z.B. den Durchschnitt oder Median des Einkommens).

Eine in Politik und Öffentlichkeit benutzte Angabe der relativen Armutsgrenze ist dabei 50 Prozent oder 60 Prozent des Durchschnittseinkommens. So wird seit 2001 in den Mitgliedsländern der EU derjenige als arm bezeichnet, der weniger als 60 Prozent des Durchschnitts hat.




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