Wieder ist es ein Luxushotel der Spitzenklasse. Und wieder wurde für die Zimmerreinigung ein Lohn bezahlt, der weit unterhalb des Mindestlohns liegt, den es in dieser Branche dank der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) schon gibt. Und dessen Einhaltung in Zukunft ebenso vom Zoll kontrolliert werden kann, wie das schon auf den Baustellen der Fall ist seit Einführung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, das nun auch auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgedehnt wurde.
60 Cent pro Zimmer
Im Mittelpunkt steht Carolina*, eine junge Studentin aus Südamerika, die vor zwei Jahren legal nach Berlin gekommen ist, um hier Deutsch zu lernen und ein Zweit-Studium aufzunehmen. In ihrer Heimat hat sie bereits ein Studium in Wirtschaftspolitik abgeschlossen. Und sie hat geglaubt, dass in Europa, anders als in Amerika, das Leben und das Studium einfach sind, irgendwie „sozial“. Was ihr niemand gesagt hat, dass sie, um ihren Lebensunterhalt und ihr Studium verdienen zu können, auf extremste Formen der Ausbeutung stoßen wird. Und
dass sie nicht die Einzige ist, deren Unkenntnis von Sprache und Rechtssystem brutal ausgenützt wird – von namhaften Firmen und Auftraggebern.
„Deutschlands schlimmster Hungerlohn“ (BILD im Januar 2007 über ein Hamburger Hotel) beträgt in diesem Fall zwischen 1,80 und 2,80 Euro pro Stunde – brutto. Dem „Grundstein“ liegen der Arbeitsvertrag und eine Lohnabrechnung von Carolina vor. Demnach hat sie im Februar 2006 netto 144,65 Euro für die Reinigung von 246 Zimmern im Ritz-Carlton, Berlins Vorzeige-Herberge der Superreichen am Potsdamer Platz, bekommen. Die Übernachtung in dem Grandhotel der Kategorie Fünf-Sterne-Plus kostet zwischen 225 und 3000 Euro. Ein Zimmermädchen könnte sich von ihrem Tageslohn nicht einmal einen Parkplatz leisten, den der Hotelgast mit 25 Euro am Tag extra bezahlen muss. Für jedes gereinigte Zimmer erhielt Carolina im so genannten „Turn-Down“-Service exakt 60 Eurocent. Das macht pro Stunde laut Arbeitsvertrag etwa 2,80 Euro – nicht gerechnet die unbezahlte Vorbereitungszeit, Wartezeiten und Überstunden.
Ihre tatsächliche Arbeitszeit wurde weder aufgezeichnet noch abgerechnet. Sie sagt, dass sie in jenem Februar bis zu sieben Tage die Woche gearbeitet hat. Der effektive Stundenlohn in diesem Monat läge dann sogar nur bei etwa 1,80 Euro. „Damit liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung im Sinne des Straftatbestands des Lohnwuchers vor“, findet der Rechtsexperte der IG BAU, Gregor Asshoff. Drei Zimmer pro Stunde waren die Vorgabe, in Aussicht gestellt wurden ihr unerreichbare 30 Zimmer pro Schicht. Dann wäre sie in vier Stunden auf 18 Euro gekommen. Immer noch viel zu wenig, um den tariflichen Mindestlohn von 7,87 Euro zu erreichen, der im „Ritz“ zu zahlen wäre – wenige Schritte westlich der am Potsdamer Platz aufgestellten Mauerreste.
Wolfsgesetz des Kapitalismus
Während die Berlin-Touristen vor dieser Mauer das Gruseln über die historische Unterdrückung und Entrechtung „drüben“ gelehrt bekommen, vollzieht sich hinter ihrem Rücken und hinter der prunkvollen Fassade des „Beisheim-Centers“, in dem das „Ritz“ beherbergt ist, das Wolfsgesetz des Kapitalismus. Hausherr des nach ihm benannten Komplexes ist der ehemalige Gefreite der „SS-Leibstandarte Adolf Hitler“, Metro-Gründer Otto Beisheim, nach Angaben des US-Wirtschaftsmagazins „Forbes“ mit einem geschätzten Privatvermögen von 4,3 Milliarden US-Dollar auf Platz 17 der reichsten Deutschen. Seinen Reichtum verdankt er der Arbeit Zehntausender schlecht bezahlter Verkäuferinnen und Verkäufer – und indirekt auch der Lohnsklaverei in seinen Häusern in Berlins Mitte.
Unbezahlte „Probezeit“
Nach einer Woche Probezeit – natürlich unbezahlt – erhielt Carolina von der Gebäudereinigungsfirma Clemens Kleine Gebäudeservice, einem Mitgliedsbetrieb der Gebäudereinigerinnung, einen zunächst auf sechs Monate befristeten Vertrag über ein „Probearbeitsverhältnis“. Eine 20-Stunden-Woche an fünf Tagen von Montag bis Sonntag wurde vereinbart. Tatsächlich hat Carolina meist mehr und oft auch an sieben Tagen die Woche gearbeitet. Der Arbeitsvertrag der Südamerikanerin enthält fast nur Klauseln, die den Arbeitgeber begünstigen und den Arbeitnehmer zum rechtlosen Lohnsklaven machen. Beispielsweise ließ sich Clemens Kleine unterschreiben, dass die Arbeitnehmerin verpflichtet ist, „an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Bruttomonatslohn zu zahlen, a) wenn er/sie das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, insbesondere ohne Einhaltung der Fristen, beendet oder gekündigt wird“.
Auf die (allgemeinverbindlichen) Gebäudereiniger-Tarifverträge wird nur unter dem Punkt „tarifliche Kündigungsfristen“ Bezug genommen, dafür erlaubt sich die Firma eine einseitige Kürzung oder „Anpassung“ der wöchentlichen Arbeitszeit nach „dringendem betrieblichem Bedarf“ oder zur „Umsetzung künftiger Lohnerhöhungen“.
Hotels in der Haftung
Guido Zeitler, Referatsleiter für das Hotel- und Gaststättengewerbe beim Hauptvorstand der Gewerkschaft NGG, kennt das Problem von der anderen Seite: „Der ungeheure Kostendruck, den die Hotels auf die ausgelagerten Reinigungsfirmen machen, ermöglicht diesen kaum eine tarifgerechte Bezahlung. Das kann allerdings illegales Lohndumping nicht entschuldigen. Spätestens wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Kontrollen durch den Zoll in der Reinigungsbranche greifen, entsteht ein ernsthaftes Haftungsproblem für den Hotelbetreiber, der die Augen zumacht vor den Praktiken seiner Subunternehmer.“ Zusammen mit der IG BAU und den Hotel-
Betriebsräten will die NGG die Zustände verstärkt beobachten und die Unternehmen in ihre Verantwortung zwingen.
Schon im Mai 2006, nach vier Monaten Staubsaugen, Betten machen, Wannen putzen und Wäsche wechseln, hatte Carolina entnervt das Handtuch geworfen. Sie wusste damals nicht, was ihr zusteht, und wie sie an ihr Geld kommen kann. Jetzt ist es zu spät, um über das Arbeitsgericht den entgangenen Lohn einzuklagen. „Ich habe meine Lehre gemacht“, meint Carolina rückblickend. „Für das gleiche Geld hätte ich auch zu Hause arbeiten können – aber in einer wesentlich besseren Arbeit.“ Sie will mit Clemens Kleine nichts mehr zu tun haben. Aber sie kann auch nicht ausschließen, dass sie wieder bei einer anderen Putzfirma arbeiten muss, weil es für „solche wie mich, die Ausländer“ kaum eine andere Arbeit gibt. Deshalb möchte sie ihren wirklichen Namen nicht veröffentlicht wissen. Immerhin, sie traut sich, ihre Geschichte zu erzählen. Damit andere gewarnt sind vor solchen skrupellosen Arbeitgebern. Und ein bisschen auch, weil sie sonst das Gefühl hat, kein Mensch zu sein.
*) Name von der Redaktion geändert
(Autor : Michael Knoche-Gattringer, Quelle: "Der Grundstein/Der Säemann", Mai 2007)
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