Mindestlöhne sind notwendig, weil andere Schutzmaßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping im Briefmarkt ohne Wirkung geblieben sind - und die Zeit drängt. Bei den neuen Briefdienstleistern sind gewerkschaftliche Organisationsstrukturen und betriebliche Interessenvertretungen erst im Aufbau.
Da die meisten Unternehmen unter den Lizenznehmern ein strikt gewerkschaftsfeindliches Verhalten an den Tag legen und an tragfähigen Vereinbarungen über soziale Mindeststandards kein Interesse zeigen, besteht für die klassische Tarifpolitik bisher noch wenig Raum.
Auch das zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping geschaffene Instrument der sozialen Lizenzauflagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Postgesetz ist bis heute aufgrund der Blockadehaltung von PIN und Co. ohne Wirkung geblieben. Was tun?
Ließe man die Lizenznehmer nach der vollständigen Liberalisierung gewähren, so würden sich prekäre Beschäftigung, Niedrig- und Armutslöhne weiter ausbreiten. Deshalb muss es spätestens am 1. Januar 2008 allgemeinverbindliche Mindestlöhne im Briefmarkt geben.

