Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es insgesamt 18 Ländertarifverträge, die die Einkommen der Beschäftigten regeln sollen. Alles bestens also? Leider weit gefehlt, denn zwölf Tarifverträge sind zurzeit gekündigt, neun davon seit sechs Monaten ohne Neuvereinbarung.
Die Arbeitgeber bekümmert dies nicht sonderlich: Ohne Tarifverträge beschäftigen sie ihr Personal eben „schwarz“. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat in seinem Monatsbericht 3/2004 mitgeteilt, dass es bei einem Viertel aller Schwerpunktprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe im Jahre 2004 Verdachtsfälle auf irgendeine Form von illegaler Beschäftigung gegeben habe.
Da, wo die Arbeitgeber sich nicht verweigern, liegen die niedrigsten Tariflöhne im Durchschnitt bei 900 Euro (5,20 Euro/Stunde) im Osten und 1.100 Euro (6,35 Euro/Stunde) im Westen. Diese Löhne sind so niedrig, dass in einigen großstädtischen Bereichen Arbeitnehmer im Normalfall zwei Einkommen brauchen, um damit für sich und ihre Familien das Überleben sichern zu können.
Die Lohnhöhe im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt deutlich unter den Beträgen, die in anderen entwickelten europäischen Ländern als Normallöhne gezahlt werden. Wer also den Kreislauf zwischen Schwarzgeldzahlungen, Schwarzarbeit, sinkenden Sozialeinnahmen durchbrechen will, muss dafür sorgen, dass es eine für alle geltende untere Grenze für das Einkommen gibt: einen existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn.
Ein Mindestlohn kann helfen, Armutslöhne abzumildern und mehr Legalität in die Branche zu bringen: damit der Lohn wieder zum Leben reicht und diejenigen, die meinen, mit Schwarzgeldzahlungen auf Kosten der anderen ihre nicht mehr konkurrenzfähigen Betriebe aufrecht erhalten zu können, endlich durch für alle nachvollziehbare Löhne entlarvt werden.

