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Nachdem bekannt wurde, dass der Mindestlohn in Deutschland vor allem in der Baubranche und im Gebäudereinigerhandwerk kräftig unterlaufen wird, deckt die Financial Times Deutschland (FTD) am Beispiel von Zimmermädchen auf, wie die Reinigungskräfte in deutschen Hotels um ihren Lohn geprellt werden. Während der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger und somit auch für Zimmermädchen 8,40 Euro pro Stunde beträgt, arbeitet die Interviewpartnerin der FTD für Stundenlöhne von drei Euro.
Wie geht das, wo die Hoteliers doch gerade erst von der schwarz-gelben Bundesregierung mit einer milliardenschweren Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen beschenkt wurden?
Ganz einfach. Statt eigenes Personal einzustellen, setzen viele Hotels auf externe Dienstleister. Diese erhalten zwar in der Regel dem Mindestlohn angemessene Vergütungen, aber weitergereicht an die Beschäftigten werden diese Summen nicht. Um den eigenen Gewinn zu mehren, sind die Dienstleister äußert kreativ, was die Umgehung des Mindestlohns betrifft.
Die Reinigungskraft, die in der FTD berichtet, wird beispielsweise nach der Anzahl der bearbeiteten Hotelzimmer entlohnt. In ihrem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass sie 50 Cent für die Reinigung eines Zimmers bekommt, in dem der Gast noch weitere Nächte bleibt, 75 Cent für das Bad des Zimmers oder 3,50 Euro für ein großes Zimmer, wenn die Gäste abreisen. Einen Verdienst von 8,40 Euro pro Stunde erreicht das Zimmermädchen mit dieser Abrechnung fast nie.
„Ich arbeite oft 40, manchmal 50 Stunden die Woche“, sagt sie. „Aber am Monatsende stehen da immer nur 600 Euro auf der Abrechnung.“ Davon kann sie nicht leben. Trotz Vollzeitarbeit benötigt die Reinigungskraft finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit, die wiederum der Steuerzahler finanziert. So wird die Hotelbranche zweimal von öffentlichen Geldern unterstützt.
Legal ist das natürlich nicht. „Man kann nach Zimmern bezahlen. Aber es darf nicht weniger herauskommen als 8,40 Euro pro Stunde“, erklärt Rene Matschke, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt München, der FTD. Regelmäßig schwärmen die Beamten aus, um Verstöße zu entlarven. Dann werden Bußgelder bis zu 500.000 Euro fällig.
Auch andere Tricks sind den Zöllnern schon aufgefallen. So werde beispielsweise oft behauptet, die Zimmermädchen reinigten keine Zimmer, sondern führten „hotelspezifische Arbeiten“ aus, für die kein Mindestlohn gezahlt werden müsse.
Die Beschäftigten selbst gehen aber nur äußert selten gegen diese Ausbeutung vor. „Je prekärer die Beschäftigung, desto seltener melden sich die Beschäftigten. Sie brauchen das Geld – und sind somit erpressbar“, weiß das Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU), Frank Wynands. Ohne Klage der Beschäftigten ist es aber extrem schwer, den Firmen beizukommen.
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