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Gesetzlicher Mindestlohn
vs. Branchenmindestlöhne
Seit Jahren streben die Gewerkschaften einen Mindestlohn für die Call Center Branche an. Doch ihre Bemühungen blieben bislang erfolglos. Bereits im Februar 2008 forderte ver.di einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde für die bundesweit 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Call Centern ohne allgemeine Tarifbindung.
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Seit November 2009 liegt der Vorschlag für einen Mindestlohn für Call Center Beschäftigte beim Bundesarbeitsministerium zur Beratung, genauer gesagt: beim Hauptausschuss für Mindestlöhne. Den hatte der ehemalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) im Jahr 2009 eingerichtet, um Mindestlöhne für Branchen zu prüfen, in denen es keine oder kaum Tarifverträge gibt.
Die Call Center Branche boomt seit Jahren und mit ihr auch unregulierte und viel zu niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Tarifverträge existieren kaum und Löhne von 5,50 Euro pro Stunde sind keine Seltenheit. Das Problem sei, erklärt Ulrich Beiderwieden, der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär, dass es keinen klassischen Arbeitgebervertreter in der Branche gebe, mit dem die Gewerkschaft verhandeln könnte.
Die Unzufriedenheit unter Beschäftigten ist groß. Laut einer ver.di Umfrage von 2007 gaben 74 Prozent der befragten Call Center Agents an, dass sie einen Zweitjob oder staatliche Unterstützung benötigten, um irgendwie über die Runden zu kommen. Daran hat sich auch drei Jahre später nichts geändert, wie eine erneute Umfrage unter in ver.di organisierten Call Center Beschäftigten ergab.
Unterstützung bei dem Vorhaben, einen Mindestlohn einzuführen, erhielt ver.di in der Vergangenheit durch die Firma Transcom. Die Firma hält einen Mindestlohn für wünschenswert und bezahlt die eigenen Beschäftigten auch schon nach diesem Lohnniveau. „Als Unternehmer hat man soziale Verantwortung“, so das Mitglied der Geschäftsleitung, Thomas Tannhäuser. Zudem sei ein Mindestlohn wichtig, um Qualität abzuliefern und damit seine Kunden zufrieden zu stellen. Qualität erreiche man nur, so Tannhäuser, wenn sich die Mitarbeiter wohl fühlen. Ein Beleg dafür ist die ungewöhnlich niedrige Fluktuations- und Krankheitsquote bei Transcom. Gerechte Entlohnung zahlt sich also aus.
Anfang November 2011 brachte die dbb Tarifunion den Antrag auf Mindestlohn für die Call Center Branche in den Ausschuss beim Arbeitsministerium ein. Dort lag dieser erste und einzige Antrag mindestens ein Jahr lang unbearbeitet herum – der Hauptausschuss hatte sich bis September 2010 nicht ein einziges Mal getroffen. „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – für die Call Center Beschäftigten leider ein allzu vertrautes Gefühl. Dabei könnten sie einen Mindestlohn gut gebrauchen.
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