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EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit
& Dienstleistungsfreiheit
Für die Beschäftigten der ostdeutschen Bauwirtschaft könnte die Luft dünn werden, wenn ab Mai die volle Freizügigkeit für Firmen aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen gilt.
Denn dann könnten mittel- und osteuropäische Firmen als Subunternehmer mit ihren Beschäftigten auf den deutschen Markt drängen, sagte Frank Schmidt-Hullmann, Leiter der Abteilung Internationales bei der IG BAU, gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Region war die ostdeutsche Bauwirtschaft laut Bericht bisher besonders vor Konkurrenz aus dem Ausland geschützt: Die Arbeitsagenturen genehmigten dort anders als in anderen Teilen Deutschlands ausländischen Betrieben keine Werkverträge mit deutschen Baufirmen.
Vor allem aus Polen könnten ab Mai mehr Firmen ihre Beschäftigten entsenden, schätzt Schmidt-Hullmann. Denn wenngleich dort wegen der anstehenden Fußball-EM 2012 die Bauwirtschaft wachse, könne sie nicht die zahlreichen Rückkehrer aus Großbritannien und Irland auffangen, wo die Bauwirtschaft derzeit am Boden liegt.
Diese Sorgen teilen die großen deutschen Bauverbände laut Bericht der Frankfurter Rundschau nicht. Die florierende Bauwirtschaft in Polen und der in der Branche geltende Mindestlohn wirken ihrer Meinung nach größeren Wanderungsbewegungen polnischer Bauarbeiter entgegen.
Doch obgleich osteuropäische Unternehmen ihren entsandten Beschäftigten den Mindestlohn in der Baubranche zahlen müssen, seien polnische Arbeitnehmer immer noch billiger als einheimische, gibt Wolf Burkhard Wenkel, Geschäftsführer des Zweckverbunds Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB) gegenüber der Frankfurter Rundschau zu bedenken. Der Grund: Die Sozialabgaben in Polen seien niedriger als in Deutschland.
Hinzu komme laut Schmidt-Hullmann ein weiteres Problem: Schon heute ließen viele Baubetriebe ihre Beschäftigten scheinselbständig arbeiten, ein Trend der sich mit der Freizügigkeit laut Bericht noch verschärfen könnte. Denn ab Mai ist für ausländische Betriebe ein Sitz in Deutschland nicht mehr nötig, um hierzulande tätig zu werden. Das vereinfache auch für Scheinselbständige die Bedingungen.
Durch diese und andere illegale Methoden sei der Bau-Mindestlohn laut Schmidt-Hullmann leicht zu umgehen. Dabei würden vor allem deutsche Firmen profitieren. „Sie vergeben Gewerke an eine Kette von Subunternehmen, bei denen nicht mehr nachvollziehbar ist, wie die Beschäftigten bezahlt werden“, zitiert die Frankfurter Rundschau Schmidt-Hullmann.
Der Bau-Mindestlohn liegt im Westen bei 10,90 Euro (ungelernt) und 12,95 Euro (gelernt). Im Osten sind es 9,50 Euro. Ein Facharbeiter West erhält je nach Tarifgruppe 14,84 oder 16,20, im Osten 13,31 oder 14,52 Euro.
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