Kinderarmut

17.02.2011

Der Mindestlohn... bekämpft Kinderarmut

Das Armutsrisiko von Kindern und die Beschäftigungssituation ihrer Eltern sind eng miteinander verknüpft. Familien, in denen Eltern nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind, gehören zu den größten Risikogruppen: Erwerbslose, Hartz-IV-Empänger, Aufstocker, Minijobber. Zudem sind Kinder von Alleinerziehenden - in der Mehrheit Frauen, die oftmals in Teilzeit und Minijobs arbeiten, um nebenbei die Kinderbetreuung gewährleisten zu können - besonders von Armut betroffen.

© Thomas K./ photocase.de

 

Doch auch ein Vollzeitjob schützt Familien nicht unbedingt davor, in die Armut abzurutschen. Fast 15 Prozent der Haushalte mit Kindern sind trotz Vollzeitbeschäftigung eines Elternteils laut Familienreport 2010 von Armut bedroht. Jeder fünfte abhängig Beschäftigte arbeitete 2008 laut Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) im Niedriglohnbereich. Gerade für die Familien mit Kindern unter ihnen ist das Risiko groß, in die Armut abzurutschen. Nicht wenige müssen ergänzend Hartz IV beantragen, um über die Runden zu kommen.

Die gezielte finanzielle Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen z.B. durch den Kinderzuschlag oder der von der Bundesregierung geplante Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche sind zwar richtig. Doch können diese Maßnahmen die wachsende Armut durch Niedriglöhne nicht aufhalten.
 
Der gesetzliche Mindestlohn würde diesen Trend stoppen und Familien vor der Verarmung schützen. Richtig ist, dass Mindestlöhne allein kinderreiche Familien nicht vollständig absichern können. Dennoch: Zwei oder drei Euro mehr die Stunde stellen für viele Familien und Kinder bereits eine merkliche Verbesserung dar. Ein flächendeckender Mindestlohn würde so die Chancen vieler Kinder auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe verbessern.
 
 

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