Gesetzlicher Mindestlohn vs. Branchenmindestlöhne

25.02.2011

Der Mindestlohn... schützt flächendeckend vor Armutslöhnen

In keinem der Länder ohne Mindestlohn sind die Lücken im Tarifsystem so groß wie in Deutschland: Für ein Drittel der Beschäftigten in Westdeutschland und für fast die Hälfte in Ostdeutschland gelten keine Tarifverträge mehr. In Deutschland haben das die Arbeitgeber durch ihre Verbandsflucht bewirkt.

© view7/ photocase.de

 

In den skandinavischen Ländern besteht traditionell ein hoher Organisationsgrad und damit flächendeckende Tarifbindung. Dort haben die Unternehmen die Bedeutung von Tarifverträgen verstanden und plädieren nicht für Austritt aus den Arbeitgeberverbänden bzw. für Mitgliedschaft ohne Tarifbindung. In Italien erklärt der Staat die Tarifverträge einseitig für allgemeinverbindlich, in Österreich sind Unternehmen durch die
automatische Kammermitgliedschaft an die Tarifabschlüsse gebunden.

Die bisherigen Regelungen wie Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungsgesetz zielen auf die Einführung von Branchenmindestlöhnen ab. Viele Branchen sind jedoch nicht über einen Branchenmindestlohn zu regeln, etwa dann, wenn ein Arbeitgeberverband als Vertragspartner für Tarifverhandlungen fehlt. Das gleiche gilt dort, wo Beschäftigte und Gewerkschaften nicht stark genug sind, um Existenz sichernde Löhne auszuhandeln. In diesen Branchen würde der gesetzliche Mindestlohn eine unterste Haltelinie einziehen und die Beschäftigten vor Armutslöhnen schützen - flächendeckend und ausnahmslos. Auch die Folgen von niedrigen Einkommen wie Kinder- und Altersarmut oder der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen würden so reduziert.

 
 

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