EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit & Dienstleistungsfreiheit

25.02.2011

Der Mindestlohn... schützt vor grenzüberschreitender Lohnkonkurrenz

Ab Mai 2011 können Unternehmen mit Sitz in acht osteuropäischen Mitgliedsstaaten einfacher als bisher in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und zu diesem Zweck Arbeitnehmer entsenden. Auch grenzüberschreitende Leiharbeit wird dann möglich.

© zettberlin/ photocase.com

 

Experten erwarten, dass vor allem die unfreiwillige Migration im Rahmen von Entsendungen nach Deutschland zunehmen wird. Besonders für entsandte Beschäftigte mit Anstellung im Herkunftsland drohen dann Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen.

Für sie gelten die Löhne und Sozialstandards des Herkunftslandes, es sei denn, nationale Regelungen verhindern dies. Eine solche Regelung ist in Deutschland über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz möglich. Haben die deutschen Tarifvertragsparteien einen Mindestlohn vereinbart, kann dieser per Gesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Auch Unternehmen aus dem Ausland müssen ihre nach Deutschland entsandten Beschäftigten dann nach Branchenmindestlohn bezahlen. Für neun Branchen gibt es bisher solche Mindestlohntarifverträge, zwei weitere sollen folgen. Auch für die Leiharbeit wird ein Mindestlohn eingeführt.

In all jenen Branchen, die bisher nicht in das Entsendegesetz aufgenommen wurden, können ab Mai 2011 Firmen mit Sitz im EU-Ausland hiesige Tarifstandards unterlaufen. Es drohen Lohn- und Sozialdumping, denn in Polen, Tschechien und den anderen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten liegen die Löhne und Gehälter deutlich unter denen Deutschlands. Aus den neuen Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer können dann ganz legal schlechter bezahlt werden als ihre deutschen Kollegen.

Damit einheimische und zugewanderte Beschäftigte in Zukunft nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden können, fordern die Gewerkschaften „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Nur durch die Verankerung von Branchenmindestlöhnen über das Entsendegesetz und durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns kann Lohndumping in Zukunft verhindert werden.

 
 

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