Aufstocker

25.03.2011

Der Mindestlohn... setzt sittenwidriger Ausbeutung ein Ende

Die Aufstockung niedriger Löhne durch die Arbeitsagenturen hat massive Anreize für Unternehmen geschaffen, die Arbeitsentgelte zu drücken und ihre Mitarbeiter auszubeuten. Ein Mindestlohn würde dieser Praxis einen Riegel vorschieben.

 

Keine Einzelfälle:

Anfang 2010 wurde der Fall einer Pizzeria in Stralsund bekannt, die ihren Mitarbeitern Stundenlöhne von teilweise nur 1,32 Euro gezahlt hatte. Diese Hungerlöhne ließ das Unternehmen von der Arbeitsagentur aufstocken. Der Fall wurde öffentlich, weil die Arbeitsagentur Stralsund gegen den ehemaligen Betreiber der Pizzeria vor Gericht gezogen war. Das Arbeitsgericht gab der Behörde teilweise Recht. 6.600 Euro musste der Unternehmer erstatten. Zum Bericht..

Ebenfalls Anfang 2010 enthüllte das ZDF-Magazin Frontal 21 die sittenwidrige Praxis der Autowaschkette „Mr. Wash“. Das Unternehmen, das 32 Filialen in ganz Deutschland hat, bezahlte seine Aushilfskräfte nicht pro Stunde, sondern pro gewaschenem Auto. Die Wartezeit wurde nicht entlohnt. An schlechten Tagen kamen die Beschäftigten nur auf wenige Euro. Auch Mr. Wash ließ die Löhne von der Arbeitsagentur aufstocken. Zum Bericht..

Offizielle Zahlen über Ausbeutung mit Hilfe von Hartz-IV-Aufstockung gibt es nicht. Doch immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen staatliche Transferleistungen nutzen, um die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter zu drücken. Nach Aussage von Peter Hüfken, Leiter der Stralsunder Arbeitsagentur, sind solche Fälle insbesondere in der Gastronomie, der Dienstleistungsbranche, aber auch bei sozialen Trägern bekannt. In mindestens 50 Fällen hat seine Behörde geklagt, weil Unternehmen Löhne zahlten, die ein Drittel unterhalb der üblichen Vergütung lagen und damit laut Gesetz als „sittenwidrig“ gelten. Sie war die erste Arbeitsagentur, die zu diesem Mittel griff. Viele Behörden sind froh, wenn sie Erwerbslose überhaupt vermitteln können, oder sie scheuen aus Überlastung oder Unwissenheit den Gang zum Gericht.

Fast 30 Prozent der insgesamt fünf Millionen ALG-II-Bezieher zwischen 15 und 64 Jahren haben einen Job und erhalten zusätzlich Leistungen der Arbeitsagenturen. Natürlich sind nicht all diese Menschen Opfer von Ausbeuter-Firmen. Aber solange die Politik Anreize für solche sittenwidrigen Praktiken schafft, wird es Unternehmen geben, die die Möglichkeiten ausnutzen, um sich Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten zu verschaffen.

Sittenwidrige Löhne schaden den Beschäftigten, den sozialen Sicherungssystemen und der ganzen Gesellschaft. Ein gesetzlicher Mindestlohn kann dieser schamlosen Ausbeutung ein Ende setzen.

 
 

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