Eine gesetzliche Lohnuntergrenze fördert Integration und Chancengleichheit
Der gesetzliche Mindestlohn verhindert die Verarmung ganzer Familien und verbessert so die Zukunftschancen der betroffenen Kinder. Vor allem alleinerziehende Eltern leben oft trotz Berufstätigkeit in Armut, weil sie nur schlecht bezahlte Teilzeit- oder Minijobs annehmen können. Von Niedriglöhnen besonders betroffen sind dabei Frauen. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde ihnen ein Mindestmaß an Gleichberechtigung und Unabhängigkeit garantieren. Gleiches gilt auch für Migrantinnen und Migranten, die ebenfalls überdurchschnittlich häufig in Niedriglohnbranchen arbeiten. Außerdem verhindert der gesetzliche Mindestlohn, dass Menschen aus den ärmsten Ländern Europas hierzulande als Lohndrücker benutzt und zu Hungerlöhnen ausgebeutet werden können.
Lohnarmut bedeutet Ausgrenzung
Der Armutsbericht der Bundesregierung 2008 spricht eine deutliche Sprache: Armut in Deutschland nimmt zu. Für Betroffene bedeutet sie soziale Ausgrenzung. Denn am gesellschaftlichen Leben kann nur teilhaben, wer über finanzielle Mittel verfügt. Die Hauptursache von Armut ist Arbeitslosigkeit. Doch selbst Vollzeitbeschäftigung und Bezahlung nach Tarifvertrag sind mittlerweile keine Garantie mehr für eine existenzsichernde Bezahlung. Dabei sind Armutslöhne kein regionales oder branchenspezifisches Randproblem: Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) haben in Deutschland mit über 7,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 32 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten eine Anstellung im Niedriglohnbereich. Das heißt, sie beziehen weniger als 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns. 2,5 Millionen dieser Arbeitnehmer verdienen sogar weniger als 50 Prozent, womit sie unter der offiziellen Armutsgrenze liegen.
Lohnarmut kann jeden treffen
Mit zwei Dritteln ist der Anteil von Frauen unter den Armutslöhnern überdurchschnittlich hoch. Gut 80 Prozent aller Armutslöhner arbeiten in kleinen Unternehmen mit bis zu 99 Beschäftigten und über 60 Prozent sind im Dienstleistungssektor beschäftigt. Dabei sind nicht allein Berufseinsteiger oder gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Zwei Drittel aller Armuts- und Niedriglohnempfänger haben einen berufsqualifizierenden Abschluss und sind älter als 30 Jahre. Lohnarmut ist also weder ein vorübergehendes Phänomen der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch eine unmittelbare Frage der beruflichen Ausbildung. Sie betrifft Menschen aller Alters- und Qualifikationsgruppen.

