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Der Mindestlohn... vereinfacht die Regeln

Regeln

Eine einheitliche gesetzliche Lohnuntergrenze schafft Klarheit

Regeln zu Lohnuntergrenzen müssen verständlich und einfach kontrollierbar sein. Der gesetzliche Mindestlohn ist genau das. Da die festgelegte Höhe für alle gilt und allgemein bekannt ist, wissen Beschäftigte genau, was ihnen mindestens zusteht. Und Arbeitgeber haben keine Chance, mit Hilfe von Scheingewerkschaften Dumpingtarifverträge auszuhandeln. Denn anders als das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bezieht der gesetzliche Mindestlohn alle Branchen ein. So erfordert der gesetzliche Mindestlohn weniger Bürokratie und ist damit auch einfacher zu kontrollieren.

Tarifautonomie bleibt unberührt

Greift ein gesetzlicher Mindestlohn in die Tarifautonomie ein? Die Sorge ist verständlich. Denn das gemeinsame Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, selbstbestimmt eine Lohnhöhe auszuhandeln, ist ein hohes Gut und allseits geschätzt. Der so geregelte Interessenausgleich habe zur Sicherung des sozialen Friedens im Land beigetragen, ist auch der Präsident des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, überzeugt.

So verständlich diese Sorge auch sein mag, so unbegründet ist sie auch. Die Tarifautonomie bleibt vom gesetzlichen Mindestlohn vollkommen unangetastet. Der Mindestlohn stellt eine Lohnuntergrenze dar, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und Ausbeutung schützt. Oberhalb der Marke von 7,50 Euro pro Stunde kann sich die Tarifautonomie weiterhin frei entfalten.



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