Arbeit muss so bezahlt werden, dass der Lohn zum Leben reicht
Der gesetzliche Mindestlohn nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht, ihren Beschäftigten Existenz sichernde Löhne zu zahlen - wer von den Leistungen der Arbeitnehmer profitiert, muss sie dafür auch entsprechend entlohnen. Zudem entlastet er die Steuerzahler, denn bisher gleicht der Staat die Niedriglöhne aus, indem er sie auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II aufstockt.
Niedriglohnsektor ist längst Realität
Immer wieder werden Forderungen laut, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für gering Qualifizierte einen breiten Niedriglohnbereich zu etablieren. Aber für 7,7 Millionen Beschäftigte (Tendenz steigend) ist ein Niedriglohn trotz Vollzeitarbeit längst Realität. Im Zuge des andauernden Umbaus des Sozialstaats sind vielfältige Regelungen abgeschafft worden, die der Sicherung sozialer Mindeststandards dienten. Mit der Verschärfung der Regelungen zur Zumutbarkeit, wonach Arbeitslose jede Arbeit zu fast jedem Lohn annehmen müssen, ist mancherorts die Sittenwidrigkeit die letzte gesetzliche Notbremse auf der Lohnskala. Als sittenwidrig gilt ein Lohn laut Rechtssprechung dann, wenn er mehr als 30 Prozent unter dem tariflichen oder ortsüblichen Lohnniveau liegt. „Nicht sittenwidrig“ wären damit in einigen Branchen schon heute Stundenlöhne von weniger als drei Euro.
Freier Markt setzt Mindestlohn voraus
"Ein Mensch muss von seiner Arbeit leben können und sein Lohn muss wenigstens existenzsichernd sein!“ Das forderte bereits 1776 der Urvater der liberalen Wirtschaftstheorie Adam Smith. Wer also von freien Marktkräften spricht, muss im gleichen Atemzug auch existenzsichernde Löhne meinen. Und wenn diese nicht anders zu erzielen sind, fordert die Sozialverpflichtung des Grundgesetzes, dass der Staat durch Gesetze dafür zu sorgen hat, dass Löhne mindestens Existenz sichernd sind.

