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Nicht gezahlte Mindestlöhne sind strafbar

Wer die geltenden Mindestlöhne in Deutschland unterläuft, macht sich ab sofort strafbar. Die Unterschreitung der Lohnuntergrenze wird nun nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mit diesem wegweisenden Urteil setzt das Landgericht Magdeburg ein Zeichen von bundesweiter Bedeutung.

Das Gericht sprach nach zwei Vorinstanzen einen 57-jährigen Arbeitgeber für schuldig, den Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk bewusst umgangen zu haben. Zwischen 2002 und 2007 hatte der Unternehmer bis zu 40 Frauen aus der ehemaligen Sowjetunion als Gebäudereinigerinnen eingesetzt. Für einen Stundenlohn von maximal 1,79 Euro ließ der Mann die Frauen an Rasthöfen in Bayern und Baden-Württemberg in Zwölf-Stunden-Schichten bis zu 14 Tage am Stück schuften, obwohl im Einsatzgebiet ein Mindestlohn von 7,68 Euro pro Stunde galt. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, da er selbst gerade nur 400 Euro im Monat verdient.

Trotz der niedrigen Strafe bewerten Experten das Urteil als bundesweit bedeutend. Der Prozess mache auch anderen Arbeitgeber deutlich, „dass diese nicht ganz seltene Praxis, normativ festgesetzte Mindestlöhne nicht zu bezahlen, auch strafrechtliche Risiken enthält“, so Sozialrechtsexperte und Jura-Professor Wolfhard Kothe.

Auch die Gewerkschaften begrüßen das Urteil: „Wer die Not der Beschäftigten so skrupellos ausnutzt, der gehört als Unternehmer nicht ins Handelsregister, sondern in den Knast“, sagt Peter Schulze, Regionalleiter der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.



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