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Eine Stunde putzen für 1,79 Euro

Immer häufiger werden in Deutschland Prozesse wegen Niedriglöhnen geführt. Dennoch lässt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für alle Branchen in Deutschland weiter auf sich warten. Auf Drängen der Gewerkschaften wurden mittlerweile jedoch in neun Branchen gesetzliche Untergrenzen gezogen. Was Arbeitgeber erwartet, wenn sie diese Grenzen missachten, ist allerdings noch immer unklar. Begehen sie eine Straftat? Oder ist ein solches Vergehen lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die wie Falschparken mit einem vergleichbar niedrigen Bußgeld geahndet wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Magdeburger Landgericht in einem Prozess, der am vergangenen Dienstag in die zweite Runde ging.

Auf der Anklagebank sitzt ein Magdeburger Reinigungsunternehmer, dem vorgeworfen wird, osteuropäische Arbeitskräfte „zu geringen Stundenlöhnen bis in den 1 € Bereich hinein beschäftigt zu haben, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,68 Euro betrug“. Zwei Wochen pro Monat hielten die Frauen zwölf Stunden täglich die Toiletten auf westdeutschen Autobahnraststätten sauber. Bezahlt wurden die Beschäftigten jedoch nur für zwei Stunden. Die vermeintliche Wartezeit zwischen den Reinigungsgängen wertete der Unternehmer nicht als Arbeitszeit. So betrug der Monatslohn nur rund 80 Euro.

Der Schaden der Sozialkassen: 100.000 Euro
Staatsanwalt Andreas Strauß bezweifelt, dass die Frauen tatsächlich nur zwei Stunden am Tag gearbeitet haben. Neben den Reinigungstätigkeiten hätten sie von jedem Toilettenbenutzer ein Trinkgeld von 30 Cent einsammeln müssen. Gehe man von einer 12 Stunden-Schicht aus, betrage der Stundenlohn der Frauen nur 1,79 Euro, habe Strauß vorgerechnet. Das ist weniger als ein Viertel des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns in Reinigungsgewerbe. Die Anklage wirft dem Reinigungsunternehmer nun vor, zu wenig Lohn und in der Folge auch zu geringe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben. Den Sozialkassen sei damit ein Schaden von insgesamt rund 100.000 Euro entstanden.

Der Angeklagte verweigert bisher die Aussage. Sein Anwalt rechtfertigte die Dumpinglöhne seines Mandanten. Den Branchenmindestlohn von 7,68 Euro pro Stunde halte er für „maßlos“. Wertet das Gericht die Missachtung dieser Lohnuntergrenze als Straftat, müssten Arbeitgeber in Zukunft „nicht nur mit Bußgeldern, sondern mit der Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren in Zukunft rechnen“, so ein Sprecher des Gerichtes. In besonders schweren Fällen sei sogar eine Haftstrafe von 10 Jahren möglich. Die Entscheidung des Falles wurde auf Ende Juli vertagt.

veröffentlicht am 28.05.2010



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