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Bundesagentur für Arbeit lädt zum Lohndumping ein

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Mitten in die aktuelle politische Debatte um den Wert von Leistung und die Zukunft von Hartz IV platzt eine brisante Recherche des SWR Magazins Report Mainz.

Demnach besage eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst bei Stundenlöhnen von deutlich unter drei Euro wegen möglicherweise bestehendem Lohnwucher ermitteln. Gegenüber Report Mainz bestätigte der Vorstand der Bundesagentur Heinrich Alt die interne Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder keiner.“

Die Nürnberger Behörde ignoriert mit dieser Dienstanweisung die eindeutige Rechtssprechung des Bundesarbeitgerichts, wonach ein Lohn als sittenwidrig gilt, wenn er den Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn um ein Drittel unterschreitet. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist daher häufig schon bei Stundenlöhnen zwischen drei und sieben Euro erreicht.

Die BA und ihre Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) dürfen gerichtlich gegen Arbeitgeber vorgehen, die sittenwidrige Löhne zahlen. Zuletzt geschehen bei einem Arbeitgeber aus Stralsund, der der dortigen ARGE tausende Euro zurückerstatten musste, weil er seinen Beschäftigten jahrelang einen Stundenlohn von 1,32 Euro zahlte. Die Betroffenen waren aufgrund des Hungerlohns gezwungen, ihren Lebensunterhalt mit Hartz IV aufzustocken und so die Sozialkassen unnötig zu belasten.

Kein Einzelfall, wie aktuelle Zahlen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beweisen. Von den bundesweit 1,3 Millionen Hartz IV- Aufstockern erhielten etwa 100.000 einen sittenwidrigen Lohn, gegen den gerichtlich vorgegangen werden könnte. Die jetzt eingeführte Prüfgrenze der Bundesagentur für Arbeit bezeichnete Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender der NGG-Südwest, gegenüber Report Mainz daher als „Skandal“.

Auch der Arbeitsmarktexperte Prof. Stefan Sell kritisiert die Regelung der BA scharf: „Die Wirkung der Dienstanweisung auf die Firmen liegt auf der Hand: Es geht förmlich um eine Einladung zum Lohnwucher, solange man sich knapp über den drei Euro bewegt, weil man ja nicht ins Visier einer Überprüfung zum Beispiel durch die ARGEN kommt.“



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