Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, hat sich vor dem Hintergrund einer Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für osteuropäische Beschäftigte im Mai 2011 für einen Mindestlohn in der Leiharbeit ausgesprochen. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung sagt er: „Ich unterstütze die Bestrebungen der Zeitarbeitsverbände, die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen.“ Damit würde ein tarifvertraglicher Mindestlohn auch für Leiharbeitskräfte aus dem Ausland gelten. Die geplante Freizügigkeit der Arbeitnehmer dürfe nicht dazu führen, dass „die Zeitarbeit in Deutschland beschädigt wird“, so Hundt.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), plant derzeit eine entsprechende Gesetzgebung. „Heute schon werben polnische Firmen sehr aktiv in Berlin mit Stundenlöhnen von drei bis vier Euro“, sagte die Ministerin im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. „Wir wollen diese Dumpinglöhne nicht, und wir wollen nicht den Import dieser Tarifverträge, weil wir in Deutschland keine Lohnspirale nach unten in Gang setzen wollen.“ Selbst bei dem Koalitionspartner FDP, der weitere Branchenmindestlöhne ablehne, sei ein Bewusstsein für die Problematik vorhanden. „Wir sind noch im Gespräch, aber bereits auf der Ziellinie“, so die Ministerin optimistisch.
Hundt hingegen kritisierte, dass die Arbeitsministerin erwäge, den Mindestlohn für die Leiharbeit nicht im Entsendegesetz, sondern im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern. Falls dieser Weg gewählt werde, so Hundt, würde nicht ein Tarifvertrag auf ausländische Arbeitnehmer angewendet, sondern staatliche Lohnfestsetzung vorgenommen. „Davon halte ich nichts“, erklärte der Arbeitgeberpräsident.

