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Es ist zum Heulen
Mein größter Wunsch ist, dass ich nicht mehr vom Amt abhängig sein muss. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und arbeite 30 Stunden die Woche als Zimmermädchen in einem Hotel. Der Lohn: 600 Euro im Monat. Das sind 4,44 Euro die Stunde. Ausbezahlt bekomme ich 497,23 Euro. Es ist zum Heulen.
Simone Rudolf (34) (Name geändert), Reinigungskraft in einem Hotel in Sachsen-Anhalt zum Bericht
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Das sind Raubritter-Methoden
Da werden Menschen zu den Bedingungen von Aushilfen eingestellt - und dann beutet man ihre Arbeitskraft gnadenlos aus. Ich hätte diese Firma gerne angezeigt, weil ich nicht glaube, dass diese Praxis rechtens ist. Aber meine Frau wollte das nicht. Und das ist das Problem: Die meisten Betroffenen halten still und lassen sich ausnutzen.
Simon Hain über die Erfahrungen seiner Ehefrau Natascha (40) (Namen geändert), Verkäuferin in Hessen zum Bericht
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Acht bis neun Euro die Stunde wären angemessen
Ich habe bis vor Kurzem als Lkw-Fahrer für ein mittelständisches Fuhrunternehmen gearbeitet. Dann bin ich krank geworden, ein Infekt. Nach zehn Tagen lag die Kündigung im Briefkasten. Mein Chef hat mir gesagt: „Du bist mir zu lange krank. Ich weiß ja gar nicht, wann du wiederkommst.
Rainer Schimpf (49) (Name geändert), Lkw-Fahrer in Brandenburg zum Bericht
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Kein Geld für Übersetzungen
Ich arbeite freiberuflich als Übersetzerin für Belletristik-Verlage. Das Normseitenhonorar beläuft sich im Durchschnitt auf 13 Euro pro Seite (das ergibt einen Stundenlohn von etwa 6,15 Euro brutto). Und das, obwohl mit den Büchern, die ich übersetze, gute Gewinne eingefahren werden.
Freiberuflicher Übersetzer für Verlage in Berlin zum Bericht
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Mindestlohnverstöße in Deutschland
Es war ein langer Kampf, den ver.di, NGG und andere Gewerkschaften mit der Politik ausgefochten haben, an seinem Ende stand der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2015 haben damit endlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Jetzt gilt es, diesen auch flächendeckend umzusetzen!
Stundenlohnrechner
Ein Quartal hat drei Monate, bzw. 13 Wochen. Das heißt:
Quartals-Arbeitsstunden = Wochenarbeitsstunden × 13
Monats-Arbeitsstunden = Quartals-Arbeitsstunden : 3